Det verein

Der Verein bezweckt in Zusammenarbeit mit den Vereinigungen, Gesellschaften und Berufsverbänden im medizinischen Bereich

  • Die Förderung und Entwicklung von Bildung und Information im medizinischen Bereich.
  • Die Bereitstellung von Dienstleistungen und Beratung sowie von rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Informationen in Bereichen, die speziell die medizinischen Berufe betreffen.

Diese Dienstleistungen und Informationen werden bereitgestellt durch

  • Konferenzen und Seminare, die durch das Exekutivbüro organisiert werden, sowohl für bereits beruflich etablierte Ärzte und paramedizinische Berufe als auch im akademischen Bereich
  • Internetseite
  • gemeinsame Stiftungen für die berufliche Vorsorge der medizinischen Berufe und/oder medizinischen und paramedizinischen Berufe in Lausanne, die es den Mitgliedern ermöglichen, sich mit ihrem medizinischen Personal zu versichern

Er kann sich anderen Vereinigungen anschließen, die ebenfalls die Wahrung der Interessen von Medizinern zum Ziel haben.

Der Verein kann im Namen seiner Mitglieder kollektiv in Fragen, die mit seinem Zweck zusammenhängen, bei Dritten (Verbände, Stiftungen, Steuer- und Verwaltungsbehörden, Treuhänder usw.) intervenieren.

STATUTEN VOM 30. SEPTEMBER 1999 der Association Romande de Médecins (AROMED)

Unter dem Namen „Association Romande de Médecins“ (AROMED) besteht ein Verein im Sinne der Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, nachstehend „Verein“ genannt. Der Sitz des Vereins ist in Lausanne.

Diese Dienstleistungen und Informationen werden durch folgende Veranstaltungen bereitgestellt:

  • die Förderung und Entwicklung von Ausbildung und Information im medizinischen Bereich;
  • die Bereitstellung von Dienstleistungen und Beratung sowie von rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Informationen in Bereichen, die speziell die medizinischen Berufe betreffen.

Diese Dienstleistungen und Informationen werden durch folgende Veranstaltungen bereitgestellt:

  • Konferenzen und Seminare, die durch das Exekutivbüro organisiert werden, sowohl für bereits beruflich etablierte Ärzte und Paramediziner als auch im akademischen Bereich;
  • Internetseite;
  • gemeinsame Vorsorgestiftungen der medizinischen Berufe und/oder der medizinischen und paramedizinischen Berufe in Lausanne, die es den Mitgliedern ermöglichen, sich und ihr Personal zu versichern.

Er kann sich anderen Vereinigungen anschließen, die ebenfalls die Wahrung der Interessen von Medizinern zum Ziel haben.

Der Verein kann im Namen seiner Mitglieder kollektiv in Fragen, die mit seinem Zweck zusammenhängen, bei Dritten (Verbände, Stiftungen, Steuer- und Verwaltungsbehörden, Treuhänder usw.) intervenieren.

Die Dauer des Vereins ist unbegrenzt.

Mitglieder der Vereins können werden:

  • in der Schweiz tätige Ärztinnen und Ärzte;
  • Medizinstudentinnen und -studenten.

Die Mitgliedschaft wird auf schriftliche Anfrage hin durch Beschluss der Geschäftsleitung erworben. Die Direktion kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen verweigern.

Die Aufnahme in den Verein setzt die Anerkennung der Statuten voraus.

Der Austritt ist schriftlich an die Direktion zu richten. Er kann nur zum 31. Dezember unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zu dem Zeitpunkt zu entrichten, an dem der Austritt wirksam wird.

Ein Austritt kann im Falle höherer Gewalt oder bei endgültigem Austritt mit sofortiger Wirkung angenommen werden. Der Beitrag ist dann bis zum nächsten 31. Dezember zu entrichten.

Die Direktion kann ein Mitglied ausschließen, wenn dessen Handlungen dem Verein materiellen oder moralischen Schaden zufügen könnten.

Hiergegen kann bei der Generalversammlung Beschwerde eingelegt werden.

Der Ausschluss kann von Amts wegen erfolgen, wenn ein Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt, nachdem es per Einschreiben gemahnt und ihm eine angemessene Frist zur Zahlung eingeräumt wurde.

Die Mitgliedschaft geht verloren:

  • bei Austritt;
  • beim Tod;
  • bei Ausschluss gemäß den Bestimmungen in Artikel 7.

Die Einnahmen des Vereins bestehen insbesondere aus Mitgliedsbeiträgen, Gebühren und Spenden der Vereinsmitglieder.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird jährlich von der Generalversammlung festgelegt.

Der allgemeine Haushalt des Vereins umfasst hauptsächlich die Sekretariatskosten für die Generalversammlungen (Einberufung, Dokumentation, Protokolle, Ausführung der Beschlüsse), die Führung der allgemeinen Konten und die der Arbeitsgruppen.

Das allgemeine Jahresbudget des Vereins wird vollständig durch die Jahresbeiträge gedeckt, die die Mitglieder zu entrichten haben.

Die Organe des Vereins sind:

  • die Generalversammlung;
  • die Direktion;
  • die Kontrollstelle.

Die Generalversammlung wird durch die Mitglieder gebildet.

Sie tritt mindestens einmal im Jahr zu einer ordentlichen Versammlung zusammen.

Über jede Generalversammlung wird ein schriftliches Protokoll geführt, das vom Direktionssekretär verfasst wird.

Sie wird auf Initiative der Direktion oder auf Antrag eines Zehntels der stimmberechtigten Mitglieder zu einer außerordentlichen Versammlung einberufen.

Die Generalversammlung ist alleinig befugt:

  • den Präsidenten und die anderen Direktionsmitglieder zu wählen;
  • die Mitgliedsbeiträge festzulegen;
  • die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht zu genehmigen;
  • das Budget zu verabschieden;
  • die Rechnungsprüfungsstelle zu ernennen;
  • über Einsprüche zu entscheiden, die innerhalb von 20 Tagen nach Bekanntgabe des angefochtenen Entscheids eingereicht werden müssen;
  • die Statuten zu ändern und die Auflösung des Vereins zu beschließen.

In der Generalversammlung haben alle Mitglieder eine Stimme. Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitgliederstimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden auschlaggebend.

Diese Statuten können nur mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden.

Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Personen, von denen die Mehrheit aus den ärztlichen Vereinsmitgliedern ausgewählt wird; die anderen Vorstandsmitglieder können aus Fachleuten des Rates ausgewählt werden, die geeignet sind, den in Artikel 2 dieser Statuten definierten Gesellschaftszweck zu fördern. Sie werden für drei Jahre ernannt und ihre Amtszeit kann verlängert werden.

Die Direktion konstituiert sich selbst und bestimmt einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten und einen Sekretär.

Die Direktion wird vom Präsidenten oder, im Falle seiner Verhinderung, vom Vizepräsidenten einberufen. Sie muss sich versammeln, wenn zwei oder mehr ihrer Mitglieder dies verlangen.

Sie ist der Generalversammlung gegenüber verantwortlich für die allgemeine und finanzielle Verwaltung, die Entwicklung des Vereins und die nicht ausschließlich der Generalversammlung zugewiesenen Aufgaben. Wenn sie es für notwendig erachtet, kann sie Delegationen oder Dritten Mandate erteilen.

Ihre Beschlüsse werden mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.

Der Vorstand schlägt die Organisationsbestimmungen für die Geschäftsführung vor, in denen das Pflichtenheft für alle Mitglieder festgelegt wird.

  1. Der Stiftungsrat der Stiftung für die Berufliche Vorsorge zugunsten AROMED „die Stiftung“ besteht aus zwei bis zwanzig Mitgliedern, die für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt werden. Sie können wiedergewählt werden.
  2. Der Stiftungsrat setzt sich paritätisch aus Vertretern der Arbeitnehmer und Vertretern der Arbeitgeber zusammen. Sie werden je zur Hälfte von der Stiftung „Verein“ und von den Destinatären der Stiftung (Ärzte und deren Personal) bestimmt. Mindestens ein Destinatär der Stiftung muss Mitglied des Stiftungsrates sein.

Die Vertreter des Gründers „der Verein“ werden direkt von der Geschäftsführung vorgeschlagen und ernannt, während die Vertreter der Destinatäre der „Stiftung“ auf der jährlichen Generalversammlung der Vereinsmitglieder gewählt werden müssen. Die Vereinsmitglieder müssen sich schriftlich bei der Direktion bewerben, die die Kandidaten bei der nächsten Generalversammlung vorschlägt, wenn eine Stelle frei ist. Gewählt ist der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält.

Die Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung, erstellt ihren schriftlichen Bericht und legt ihn der ordentlichen Generalversammlung vor.

Die Generalversammlung ernennt eine Treuhandgesellschaft als Kontrollstelle, die für drei Jahre ernannt wird und wiedergewählt werden kann.

Das Geschäftsjahr des Vereins endet am 31. Dezember.

Der Präsident und der Vizepräsident vertreten den Verein gegenüber Dritten im Rahmen der Aufträge, die ihnen von der Generalversammlung zugeteilt wurden.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Der Verein kann nur auf Beschluss von zwei Dritteln der Mitglieder in einer außerordentlichen Generalversammlung aufgelöst werden. Wenn in dieser Versammlung nicht zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind, entscheidet eine zweite außerordentliche Generalversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder über die mögliche Auflösung des Vereins.

Darüber hinaus wird der Verein von Rechts wegen aufgelöst, wenn die Ziele nicht mehr erreicht werden können.

Im Falle einer Auflösung wird das Vereinsvermögen entweder für eine letzte Aktion im Zusammenhang mit ihrem Zweck verwendet oder auf Vorschlag der Direktion an Einrichtungen/Werke ihrer Wahl verteilt.

Die Artikel 60 ff. des Zivilgesetzbuches gelten für alle Fälle, die in diesen Statuten nicht vorgesehen sind.

Diese Statuten wurden von der konstituierenden Generalversammlung am 30. September 1999 angenommen, bei der Versammlung am 22. Juni 2000 bestätigt und durch die Generalversammlung am 23. September 2020 abgeändert.

Im Bestreben, ihre Mitglieder zu unterstützen und ihnen nahe zu sein, geht die Association Romande des Médecins (AROMED) Partnerschaften ein, um den spezifischen Bedürfnissen der Ärzte gerecht zu werden.

Versicherungen

Die Mitglieder der Association Romande de Médecins (AROMED) profitieren von kollektiven Versicherungen (Rahmenverträge), die im Vergleich zu einem Einzelvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft Vorzugsbedingungen bieten.

Als Arzt oder Mediziner besteht eine gesetzliche Verpflichtung, diese Art von Versicherungsschutz abzuschließen. Sie ist daher in der Regel die erste Versicherung, die ein Arzt benötigt, wenn er sich selbstständig macht. Diese Versicherung zahlt für finanzielle Schäden, die durch medizinische Fehler (Diagnose, Wahl der Behandlung, unangemessene medizinische Handlung, mangelnde Überwachung) verursacht werden. Sie hilft bei Rechtsstreitigkeiten und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.

Unser Partner, die Basler Versicherung, bietet den Mitgliedern des Aromed-Verbandes Lösungen mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis für alle medizinischen Berufe und Fachbereiche, einschließlich plastischer Chirurgen und Gynäkologen.

    Auch als Tagegeldversicherung bezeichnet, deckt sie eine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit und/oder eines Unfalls ab. Sie wird in Form von Taggeldern ausgezahlt und ermöglicht es dem Versicherten, seinen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, bis er wieder arbeiten kann.

    Unsere Partner Helsana und SWICA bieten den Mitgliedern des AROMED-Verbandes konkurrenzfähige Produkte mit frei wählbarer Versicherungssumme bis 400.000 CHF und garantierten Prämiensätzen von bis zu 3 Jahren an.

      Der Abschluss einer Cybersicherheitsversicherung ist ein echter Mehrwert für jede Arztpraxis. Damit kann man sich gegen Lösegeldforderungen, allgemeine Virenangriffe, Diebstahl oder Informationsverlust schützen.

      Unser Partner, die Basler Versicherung, bietet den Mitgliedern des Aromed-Verbandes Lösungen an, die all diese Situationen und auch Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitern abdecken.

        Sie hilft bei Rechtsstreitigkeiten und Rechtsfragen und sichert den Versicherten gegen die finanziellen Risiken ab, die entstehen, wenn er sich vor Gericht wiederfindet, einschließlich der Verfahrens- und Anwaltskosten. Diese Deckung behält ihren Nutzen trotz eines passiven Rechtsschutzes im Rahmen der Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit einem versicherten Fall. Unser Produkt bietet Deckung bei Streitigkeiten mit Ihren Angestellten, Ihren Gläubigern sowie speziell auf Ihren Beruf zugeschnittene Module wie die Unterstützung bei Konflikten mit Krankenkassen bezüglich TARMED.

        Unser Partner Dextra bietet den Mitgliedern des Aromed-Verbandes eine weltweite Deckung für eine breite Palette von Rechtsgebieten einschließlich Tarmed und Steuerrecht.

          Es ist möglich, eine oder mehrere Zusatzkrankenversicherungen abzuschließen, um das System der LAmal-Krankenversicherung zu ergänzen. Diese obligatorische Krankenpflegeversicherung ist eine obligatorische Grunddeckung für Arbeitnehmer in der Schweiz (für den Schweizer Grenzgänger jedoch freiwillig). Man unterscheidet zwei Hauptkategorien: ambulante Zusatzversicherungen (Alternativmedizin, Medikamente, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden, Deckung im Ausland, Schutzimpfungen usw.) und stationäre Zusatzversicherungen (halbprivate oder private Abteilung mit freier Arztwahl).

          Mit unseren Partnern Helsana und Visana können Mitglieder des Aromed-Verbandes die Preisvorteile für Ärzte und ihre Familien, auch bei Auslandsreisen, nutzen.

            Finanzielle Dienstleistungen

            Depotbank der Stiftung ist unser Partner UBS: Sie bietet den Vereinsmitgliedern maßgeschneiderte Dienstleistungen im Rahmen ihrer privaten (z. B. Finanzierung einer Immobilie) wie auch ihrer beruflichen Aktivitäten (Finanzverwaltung der Arztpraxis, Lösungen für die Bezahlung und das Inkasso von Rechnungen) an.

              Zugehörigkeit zum Verein

              Jedes Jahr wird von der Vereinigung eine Generalversammlung organisiert, bei der ein Bericht über die Aktivitäten der Vereinigung sowie die Entwicklung der Stiftung zugunsten von Aromed vorgelegt wird.

              Die Vereinigung beauftragt auch externe Referenten mit der Behandlung aller Arten von Themen, die mit den Zielen der Vereinigung in Zusammenhang stehen. Die Präsentationen der vergangenen Jahre können auf der Homepage der Vereinigung heruntergeladen werden.

              Wenn Sie möchten, dass ein bestimmtes Thema auf der nächsten Generalversammlung angesprochen wird, können Sie das unten stehende Formular verwenden: